Erhalten Pflegeeltern für ihre Pflegekinder Kinderfreibeträge?
Der Fall: Eine Frau hat zwei Kinder mit dem Mann A. Sie lässt sich scheiden und heiratet Mann B. Mann B. möchte in der gemeinsamen Steuererklärung jeweils einen halben Kinderfreibetrag für sich und seine Frau geltend machen, also insgesamt je den vollen KFB. – Das Finanzamt meint: Nein, da der leibliche Vater seinen Unterhaltsverpflichtungen gegenüber den Kindern nachkommt. – Der Steuerpflichtige B sagt:“ Doch, denn ich habe die Kinder in meinen Haushalt aufgenommen.“
Mann A beantragt ebenfalls den halben KFB und bekommt ihn auch.- Steuerpflichtiger B meint, dass ist so nicht korrekt, denn er habe schließlich die Pflege- und Obhutspflicht übernommen.
Muss der Vater A jetzt erst zustimmen, steht ihm oder dem Pflegevater der KFB zu?
Nicht, dass wir uns missverstehen: Der halbe KFB der Mutter steht außer Frage! Es geht sozusagen um eine „Übertragung“ des KFB von A auf B. Bitte sehr genau und detailliert antworten!
Sorry, gemeint sind natürlich Stiefkinder!
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