Darf Bildungsträger Kindertagesstätte aussuchen ohne zustimmung der Mutter ?

Darf Bildungsträger Kindertagesstätte aussuchen ohne zustimmung der Mutter ?
Ich bin Mutter eines Behinderten Kindes( Autismus). Ich besuche z.Z. eine Maßnahme ( Schule) des Jobcenters.Bevor ich die EV bei meinem SB unterschrieben habe,war abgesprochen mit dem SB das ich in den Ferienzeiten meines Kindes nicht verfügbar sein kann zwecks Betreuung/Pflege meines Kindes. Jetzt hat die Chefin dieser Schule ohne mich zu fragen und ohne mit mir darüber zu reden gesagt mein Kind kann in die Lebenshilfe in den Ferienzeiten zwecks Betreuung das ich zur Schule weiter gehen kann. Ich war geschockt und bin sauer das die Frau das einfach über meinem Kopf so entschieden hat. Mein Kind ist nicht Geistig/Körperlich behindert und ich möchte zu seinem Wohle ihn nicht dort abgeben weil ich ihn in den Ferienzeiten selber als Mutter pflegen will. Darf die Frau das einfach so entscheiden pber meinem Kopf und Wohle meines Kindes ? Ich finde es eine frechheit!
Harald: Nein nicht Geistig Behindert.
Martha : In der EGV steht aber auch nix drinnen das die Frau von der Maßnahme Schule dafür zuständig ist, sondern da steht ICH kümmere mich darum.
Janet: Mein Kind hat eine Pflegestufe

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