Elterngeld auch für >30 h?

Elterngeld auch für >30 h?
Auf der Webseite des Ministeriums für Familie steht zum Elterngeld folgendes:

„Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende, Adoptiv-Eltern und in Ausnahmefällen auch für Verwandte dritten Grades. Das Elterngeld ist also allen Eltern garantiert, auch wenn sie vor der Geburt nicht berufstätig waren. Wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, hat keinen Anspruch auf Elterngeld.“

-> heisst das wenn ich festangestellt bin und 40h die Woche arbeite bekomm ich kein Elterngeld wenn ich mich entscheide zuhause zu bleiben und mich vorrangig selbst der Betreuung des Kindes widme????

http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=76672.html

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